Satzung des Fanclubs "Sieper Borussen Remscheid"

Als Fans fühlen wir uns seit frühester Jugend von ganzem Herzen und in tiefer Überzeugung dem Verein Borussia Mönchengladbach eng verbunden. Die Raute im Herzen tragend ist es uns ein besonderes Anliegen, den Verein auch künftig ideell und materiell zu unterstützen und als Fans würdig zu repräsentieren. Die ruhmreiche Tradition des Vereins und das stets faire und sportliche Verhalten von Spielern, Betreuern sowie Funktionären von Borussia Mönchengladbach sollen sich dabei in unserem Verhalten und Auftreten innerhalb und außerhalb unseres Fanclubs widerspiegeln.     

Inhalt

§ 1 Allgemeines
§ 2 Zweck
§ 3 Zielsetzung
§ 4 Vorsitz, Vorstand
§ 5 Fanclub-Mitgliederversammlung
§ 6 Beschlussfähigkeit
§ 7 Mitgliedschaftsvoraussetzungen
§ 8 Rechte der Mitglieder
§ 9 Mitgliedsbeitrag
§ 10 Erlöschen der Mitgliedschaft; Ausschluss
§ 11 Austritt; Kündigung der Mitgliedschaft
§ 12 Symbole des Fanclubs
§ 13 Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit
§ 14 Auflösungsbestimmungen
§ 15 Verhältnis zum Fanprojekt Mönchengladbach e.V.
§ 16 Verhältnis zum VfL Borussia 1900 e.V. Mönchengladbach
§ 17 Fanfreundschaften
§ 18 Inkrafttreten der Satzung
    

§ 1 Allgemeines

1.     Der Fanclub "Sieper Borussen Remscheid" wurde am 26. November 2017 zur aktiven Unterstützung des VfL Borussia 1900 e.V. Mönchengladbach gegründet.

2.     Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

3.     Der Sitz des Fanclubs ist Remscheid.

§ 2 Zweck

1.     Der Fanclub "Sieper Borussen Remscheid" hat sich zum Zweck der Unterstützung unserer Borussia in jeglicher Art sowie zur gemeinsamen Interessenswahrnehmung zusammengeschlossen. Der Fanclub beteiligt sich an gemeinschaftlichen Aktionen und führt selbst solche durch, die im Dienste unserer Borussia stehen.

2.     Der Fanclub übt keine eigenwirtschaftliche Tätigkeit aus und strebt nicht nach Gewinn. Der Fanclub hat zur Durchführung seiner Aktivitäten durchlaufende Gelder zu vereinnahmen (z.B. durch den Erwerb von Eintrittskarten), die zweckentsprechend verausgabt werden.

§ 3 Zielsetzung

1.     Der Fanclub "Sieper Borussen Remscheid" setzt sich nachhaltig für die Verbreitung seiner Interessen ein.

2.     Der Fanclub bemüht sich um die Neuaufnahme von Personen, welche die gleichen Ziele verfolgen.

§ 4 Vorsitz / Vorstand

1.     Dem Vorstand obliegen die Führung und Vertretung des Fanclubs sowie die Pflege der Satzung und deren inhaltliche Zielvorstellungen.

2.     Zum Vorstand gehören

a.     die 1. Vorsitzende / der 1. Vorsitzende,

b.     die 2. Vorsitzende / der 2. Vorsitzende,

c.     die Kassenwartin / der Kassenwart

d.      sowie mindestens 3 Beisitzerinnen / 3 Beisitzer.

3.     Der Vorstand wird alle 2 Jahre bei der Jahreshauptversammlung von den anwesenden Mitgliedern neu gewählt.

4.     Vorschläge des Vorstandes zu Satzungsänderungen und zu allen den Fanclub betreffenden Angelegenheiten werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden beschlussfähigen Mitglieder bei einer Fanclub-Mitgliederversammlung beschlossen.

5.     Der Vorstand regelt die Auslegung von Satzungsbestimmungen letztendlich.

6.     Dem Vorstand bleibt es vorbehalten, Mitglieder auf Probe aufzunehmen und erst zu einem späteren Zeitpunkt den Eintritt in den Fanclub zu gestatten oder die Mitgliedschaft zu verweigern.

7.     Dem Vorstand bleibt es vorbehalten, in Ausnahmefällen den Ausschluss eines Mitglieds zu beschließen.

§ 5 Fanclub-Mitgliederversammlung

1.     Die Fanclub-Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Fanclubs "Sieper Borussen Remscheid".

2.     Die Fanclub-Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen.

3.     Der Vorstand informiert die Fanclubmitglieder rechtzeitig über Termin und Ort der Versammlungen.

§ 6 Beschlussfähigkeit

1.     Die Fanclub-Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte des Vorstandes anwesend ist. Bei Abstimmungen zählt die einfache Mehrheit der beschlussfähigen Mitglieder.

2.     Die Beschlussfähigkeit muss vor abstimmungspflichtigen Entscheidungen vom Vorstand festgestellt werden.

3.     Vorschläge der Fanclubmitglieder zu Satzungsänderungen können im Rahmen einer beschlussfähigen Fanclub-Mitgliederversammlung mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden.

4.     Abstimmungen erfolgen per Handzeichen.

§ 7 Mitgliedschaftsvoraussetzungen

1.     Es können alle Personen Mitglied des Fanclubs " Sieper Borussen Remscheid" werden, die ihren Willen bekunden, Bestandteil unserer Gemeinschaft zu werden und die unsere Zielsetzungen nach § 3 verfolgen.

2.     Die Aufnahme eines Interessenten ist gegen den Willen des Vorstandes nicht möglich.

3.     Der Eintritt in den Fanclub ist mit dem Formular "Eintrittserklärung / Einzugsermächtigung" zu erklären, welches bei den Vorsitzenden erhältlich ist.

4.     Mit dem Eintritt in den Fanclub erkennt das neue Mitglied die Fanclub-Satzung vollständig an.

5.     Bei Kindern und Jugendlichen vor vollendetem 18. Lebensjahr ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nachzuweisen.

6.     Bestimmte Personen können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Hierzu ist eine einfache Mehrheits-Abstimmung bei einer beschlussfähigen Fanclub-Mitgliederversammlung erforderlich.

§ 8 Rechte der Mitglieder

1.     Jedes Mitglied des Fanclubs "Sieper Borussen Remscheid" ist zur Teilhabe und Teilnahme an den Aktivitäten des Fanclubs berechtigt.

2.     Jedes Mitglied ist, insbesondere im Rahmen einer Fanclub-Mitgliederversammlung, zu jedem den Fanclub betreffenden Thema anzuhören.

3.     Jedes Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist auf einer beschlussfähigen Fanclub-Mitgliederversammlung stimmberechtigt.

4.     Jedes Mitglied kann den Fanclub-Kassenbestand bei einer Fanclub-Mitgliederversammlung erfragen.

5.     Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedsnummer.

§ 9 Mitgliedsbeitrag

1.     Der Mitgliedsbeitrag im Fanclub „Sieper Borussen Remscheid“ beträgt für Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr 24,00 EUR pro Kalenderjahr.

2.     Für Kinder und Jugendliche ab vollendetem 12. Lebensjahr bis vor Vollendung des 18. Lebensjahres sowie für Studierende, Auszubildende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Rentner beträgt der Jahresbeitrag 12,00 EUR.

3.     Für Kinder unter 12 Jahren und für Ehrenmitglieder gem. § 7 (6) ist die Mitgliedschaft frei.

4.     Der Stichtag des Alters, um die Höhe des entsprechenden Beitrages zu bestimmen, ist der Eintrittstag in den Fanclub bzw. jeweils der 01.01. der folgenden Jahre.

5.     Der Mitgliedsbeitrag ist bei Eintritt in den Fanclub für das laufende Kalenderjahr und dann jeweils zum 01.01. eines Jahres für das folgende Kalenderjahr zu entrichten.

6.     Liegt der Eintritt im ersten Halbjahr eines Kalenderjahres (01.01. bis 30.06.), ist der volle Beitrag zu entrichten; liegt er im Zeitraum vom 01.07. bis 31.12. ist er zur Hälfte zu entrichten.

7.     Jedes neue Fanclub-Mitglied ermächtigt den Fanclub-Vorstand, die fälligen Beiträge per Lastschriftverfahren zu den in Ziffer (4) genannten Zeitpunkten einzuziehen. Bei Minderjährigen sind die Einzugsermächtigungen von den jeweiligen Erziehungsberechtigten abzugeben.

8.     Sollte das Einzugskonto die Deckung nicht gewährleisten, ist über den Ausschluss des Mitglieds gem. § 4 Ziffer (6) zu entscheiden.

9.     Über die Verwendung der Gelder beschließen die Vorsitzenden und die Fanclub-Mitglieder im Rahmen einer Fanclub-Mitgliederversammlung.

§ 10 Erlöschen der Mitgliedschaft; Ausschluss

1.     Ein Mitglied wird aus dem Fanclub "Sieper Borussen Remscheid" ausgeschlossen, wenn es vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Satzung verstößt, durch gewalttätiges Verhalten in Form von Randalieren oder Vandalismus dem Ansehen des Fanclubs Schaden zufügt, den Kriterien einer Mitgliedschaft dauerhaft nicht gerecht wird, den Mitgliedsbeitrag nicht mehr entrichtet.

2.     Über den Ausschluss des Mitgliedes ist gem. § 4 (6) zu entscheiden.

3.     Die Mitgliedschaft erlischt automatisch mit dem Tod des Mitgliedes.

§ 11 Austritt, Kündigung der Mitgliedschaft

1.     Die freiwillige Kündigung der Mitgliedschaft bzw. der Austritt aus dem Fanclub "Sieper Borussen Remscheid" ist zu jeder Zeit möglich.

2.     Der Austritt aus dem Fanclub ist in schriftlicher Form dem Vorstand mitzuteilen.

3.     Bereits im Voraus geleistete Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.

§ 12 Symbole des Fanclubs

1.     Die Symbole des Fanclubs "Sieper Borussen Remscheid" sind die Borussenraute und der Schriftzug "Sieper Borussen Remscheid".

2.     Die Farben des Symbols sind grün, schwarz und weiß.

§ 13 Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit

1.     Jedes Mitglied des Fanclubs "Remscheider Borussen Remscheid" kann nach Rücksprache mit dem Vorstand Veröffentlichungen vornehmen, die der Eigenwerbung dienlich sind.

2.     Die Veröffentlichungen sollen ausschließlich das positive Image des Fanclubs oder des Vereins Borussia Mönchengladbach vermitteln.

3.     Das Symbol des Fanclubs darf nur nach Rücksprache mit dem Vorstand verwendet werden.

§ 14 Auflösungsbestimmungen

1.     Dem Vorstand steht das Recht zu, den Fanclub "Sieper Borussen Remscheid" mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösungserklärung muss im Rahmen einer außerordentlichen Fanclub-Mitgliederversammlung erfolgen. Der Vorstand hat seine Entscheidung ausführlich zu begründen.

2.     Im Falle der Auflösung des Fanclubs wird der Kassenbestand an die Jugendarbeit von Borussia 1900 e.V. Mönchengladbach gespendet.

§ 15 Verhältnis zum VfL Borussia 1900 e.V. Mönchengladbach

1.     Der Fanclub "Sieper Borussen Remscheid" empfiehlt seinen Mitgliedern die Mitgliedschaft beim VfL Borussia 1900 e.V. Mönchengladbach. Das entsprechende Antragsformular ist beim Vorstand erhältlich.

§ 16 Verhältnis zum Fanprojekt Mönchengladbach e.V.

1.     Der Fanclub "Sieper Borussen Remscheid" empfiehlt seinen Mitgliedern die Mitgliedschaft im Fanprojekt Mönchengladbach e.V. Das entsprechende Antragsformular ist beim Vorstand erhältlich.

§ 17 Fanfreundschaften

1.     Der Fanclub "Sieper Borussen Remscheid" begrüßt Fanfreundschaften zu anderen Fanclubs von Borussia Mönchengladbach in aller Welt.

§ 18 Inkrafttreten der Satzung

1.     Die Satzung des Fanclubs "Sieper Borussen Remscheid" tritt mit Wirkung vom Gründungstag, am 26. November 2017, in Kraft.

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